Lieferketten
Wir, die iodata GmbH sind jederzeit bereit Auskunft zu erteilen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das unsere Kunden dazu verpflichtet, ihre eigene Lieferkette hinsichtlich menschenrechtlichen- bzgl. umweltrechtlicher Risiken zu prüfen und bei Aufdeckung solcher, entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Wir folgen dem „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ vom 22. März 1989. Als iodata ist es für uns selbstverständlich alle Entsorgungsprozesse der Stockholmer-Convention (POP) einzuhalten und insbesondere Staaten zu schützen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Sprechen Sie uns an.